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Tarifvergleich mit Sinn und Verstand

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Bei den stetig steigenden Preisen für Strom und Gas macht es definitiv Sinn, seinen aktuellen Tarif mal mit Alternativen am Markt zu vergleichen. Mittlerweile gibt’s es dazu auch sehr einfach zu nutzenden Vergleichsrechner im Internet.

Allerdings haben die auch ihre Tücken! Werden nämlich die Standardvoreinstellungen verwendet, also außer dem jährlichen Verbrauch und der Postleitzahl vom Benutzer keine weiteren Angaben gemacht, werden alle Tarife miteinander verglichen, gleich welchen drakonischen Bedingungen sie mitbringen. Berühmt berüchtigt z.B. die versprochenen Boni, wenn man den Vertrag abschließt. Oft werden die nämlich erst ausgezahlt, wenn der Vertrag mindestens ein Jahr bestand. Wer sich jetzt denkt „gut, dann kündige ich eben zu einem Termin genau ein Jahr nach Vertragsbeginn“ ist je nach Anbieter schief gewickelt. Manchmal finden sich in den Vertragsbedingen einzelner Anbieter Klauseln, die besagen, dass der Bonus nur ausgezahlt wird, wenn der Vertrag nicht im ersten Jahr gekündigt wird. Darunter fällt dann nach unfreundlicher Auslegung auch ein Vertrag, der genau 1 Jahr lief. Um den Bonus zu erhalten, dürfte man folglich erst zu Beginn des zweiten Jahres kündigen und da die Mindestvertragslaufzeiten bei solch gewitzten Anbieter selten unter 12 Monaten liegen, werden aus einem Jahr schnell 2 Jahre. Wenn man den Bonus dann auf zwei Jahre umlegt, ist der gewählte Tarif dann plötzlich gar nicht mehr so günstig, wie im Tarifrechner ursprünglich kalkuliert.

Dies ist mittlerweile endlich auch mal bei den Verbraucherzentralen und von dort aus bei der Justiz gelandet. Erlaubt sind solche Regelungen nämlich nicht, aber wer das nicht weiß, steht dumm da. Man sollte folglich Tarifen, die mit großen Boni locken, stets mit ein wenig Skepsis begegnen und genau lesen, unter welchen Bedingungen dieser Bonus ausgezahlt wird. Und vor allem wann.

Eine weitere Stolperfalle ist außerdem der angegeben Jahresverbrauch. Es macht zwar Sinn bei der Kalkulation mit dem Verbrauch der letzten zwölf Monate zu kalkulieren, jedoch legen manche Anbieter diese Angabe bzw. einen Wert knapp darunter auch gerne als Mindestverbrauch fest. Ist man dann im neuen Jahr etwas sparsamer oder einfach seltener zu Hause und verbraucht wesentlich weniger als angegeben, so rechnet mancher Anbieter trotzdem den Mindestverbrauch ab. Unter Umständen verschenkt man so schnell viel Geld, weshalb man bei Vertragsschluss genau prüfen sollte, ob es einen Mindestverbrauch gibt, oder nicht. Im Zweifel kann man den Verbrauch aber auch einfach niedriger angeben, dass daraus dann aber unter Umständen eine Nachzahlung erfolgen kann, sollte man nicht vergessen.

Tarife mit Vorkasse sollte man ebenfalls mit Vorsicht genießen. Zwar locken hier im Vergleich zu monatlicher Zahlweise große Rabatte, jedoch besteht immer die Gefahr, dass der Anbieter im Laufe des Jahres pleite geht und das Geld dann unter Umständen weg ist. So vor nicht allzu langer Zeit bereits geschehen, man werfe hierzu einfach mal Google an mit dem Stichwort „Flexstrom“ oder „TelDaFax“.

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