Mich überrascht immer wieder, wie allergisch viele Menschen reagieren, wenn es darum geht bei einem Internetkauf die eigene Bankverbindung anzugeben.
Stattdessen wird mit einem Gefühl der Sicherheit zur herkömmlichen Überweisung gegriffen – der bei Vorkassekäufen denkbar ungünstigsten Zahlungsmethode! Denn: Überweisungen die man selbst getätigt hat, kann man nicht mehr zurückholen!
Sobald der Überweisungsauftrag von der Bank ausgeführt wurde, ist das Geld weg und selbst wenn die Bank wollte, kann sie es nicht zurückbuchen. Besonders ärgerlich ist das, wenn man versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen hat, etwa wegen einem Zahlendreher in der Kontonummer. (Was dank IBAN heutzutage aber eher selten bis gar nicht mehr vorkommen sollte) Dies wird von den Banken übrigens nicht (mehr) erkannt. Im Gegensatz zu früher prüft die Bank nämlich nicht mehr, ob der Name des Zahlungsempfängers zu der angegeben Kontoverbindung passt.
Um den Betrag zurückzubekommen muss man sich in solch einem Fall an den Empfänger wenden und die Rückzahlung fordern, im Zweifel per Anwalt. Geht man beim Kauf aber einem Betrüger auf dem Leim, der zwar das Geld einstreicht, die Ware aber nicht versendet bzw. nicht die versprochene Ware versendet, hat man ebenfalls keine Möglichkeit sich das Geld von der Bank zurückholen lassen zu können.
Besser ist hier der Kauf via Lastschriftverfahren. Hierbei wird dem Verkäufer gestattet, das Konto des Käufers um den vereinbarten Betrag zu belasten. Der Käufer kann das Geld jedoch von der Bank zurückbuchen lassen, falls es zu Problemen kommen sollte. Die Stornogebühren hierfür trägt übrigens der Verkäufer!
Allerdings sollte man sich im Fall der Fälle auch nicht zu viel Zeit mit der Rückbuchung lassen, denn wenn der Verkäufer ursprünglich die Genehmigung zum Abbuchen hatte, so kann die Bank den Betrag nur innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen. Bei ungerechtfertigten Abbuchungen von Fremden, die es einfach mal mit den Bankdaten versuchen wollen, hat man dagegen 13 Monate Zeit, den Betrag zurückbuchen zu lassen. Die Gefahr, der man sich durch die Bekanntgabe der eigenen Bankverbindung aussetzt, ist also folglich keine sehr große…
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