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Daka-Studiendarlehen

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Das Studiendarlehen der „Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen“ richtet sich ausschließlich an Studenten, die in der Endphase ihres Studiums sind, d.h. innerhalb von 18 Monaten ihr Studium abschließen. Ob dem so ist, entscheidet das Prüfungsamt und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus.

Anders als Bildungskredit und Studienkredit, ist das Studiendarlehen komplett zinsfrei. Aus Kostensicht kann man mit der Beantragung des Darlehens also nicht viel falsch machen. Es fällt lediglich eine Verwaltungsgebühr in Abhängigkeit der letzten Auszahlung an. (5% der letzten Rate) Insgesamt können bis zu 9.000 Euro beantragt werden.

Die Auszahlung erfolgt in Raten von bis zu 1.000 Euro monatlich. Anders als bei Bildungs- und Studienkredit, sind die Auszahlungsraten jedoch abhängig vom monatlichen Einkommen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur diejenigen, die das Geld wirklich nötig haben, das Darlehen beziehen. Über den Daumen bedeutet das, dass einem Studenten monatlich 1.000 Euro zur Verfügung stehen sollen – inklusive des eigenen Einkommens. D.h. wer 800 Euro monatlich verdient, erhält maximal 200 Euro monatlich von der Daka. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Grenze allerdings überschritten werden…

Die Tilgung des Darlehens beginnt 12 Monate nach der letzten Auszahlung. Die Raten sind hierbei allerdings mit 150 Euro monatlich recht hoch. Wer allerdings im Anschluss an ein Bachelorstudium noch einen Master macht, kann die Tilgung bis nach Ablauf der Master-Regelstudienzeit verschoben werden.

Der große Haken des Darlehens findet sich allerdings schon bei der Beantragung, denn hier wird ein Bürge benötigt. Als Bürge taugt aber nur, wer mit seinem monatlichen Einkommen über der Pfändungsfreigrenze liegt. Diese liegt aktuell (2020) bei ca. 1.179 Euro ohne Kind. Wer also nur Bürgen findet, die selbst knapp bei Kasse sind, kommt hier nicht weiter. Zahlungsfähige Großeltern dagegen, werden des Alters wegen ungern akzeptiert. Dies kann aber umgangen werden, wenn die Großeltern eine Pfändungserklärung z.B. von einem Sparbuch unterschreiben. In dem Fall kann man sich das Geld aber auch eigentlich gleich bei Großmutter leihen…

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