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Kalkulatorische Abschreibungen

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Zur Erinnerung: in der Finanzbuchhaltung werden die bilanziellen Abschreibungen ermittelt, indem die Anschaffunskosten (die Summe aus Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminerungen) auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Die Anschaffungskosten ergeben sich hierbei aus den Belegen der Buchhaltung, die Nutzungsdauer aus der sogenannten Afa-Tabelle der Finanzämter.

Bei der kalkulatorischen Abschreibungen werden beide Werte gegen „bessere“ Werte ausgetauscht. Besser deshalb, da sie auf Erfahrungswerten basieren, die dem realen Marktgeschehen näher kommen, als die Werte der bilanziellen Abschreibung.

Die Formel zur Berechnung lautet hier: Wiederbeschaffungskosten / betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Da es für ein Unternehmen hinsichtlich der Ersatzbeschaffung in der Zukunft von geringem Interesse ist, was ein Anlagegegenstand in der Vergangenheit gekostet hat, orientiert man sich hier an den zu erwarteten Wiederbeschaffungskosten in der Zukunft. Diese können sowohl höher als auch niedriger als die Anschaffungskosten ausfallen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: in der Vergangenheit kann eine Anlage zu Sonderangebotspreisen bezogen worden sein, welche zukünftig nicht mehr zu erwarten sind – oder andersherum. Auch kann der technische Fortschritt dafür sorgen, dass gleichartige Anlagegegenstände zukünftig günstiger werden – oder aber auch teurer, da komplexere Anlagen erforderlich sind, um konkurrenzfähig zu bleiben.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann ebenso stark von den Nutzungsdauern gemäß Afa-Tabellen abweichen. Gerade dann, wenn bei der bilanziellen Abschreibung NICHT etwa nach Leistung sondern lienar abgeschrieben wurde. Wurde zum beispiel eine solche Anlage in den ersten Jahren besonders intensiv genutzt, kann sich ihre zu erwartende Lebensdauer erheblich verkürzen. Die anzusetzenden Abschreibungen würden also deutlich höher ausfallen und müssten entsprechend früher wieder hereingeholt werden.

Hier kommen dann die „Finanzierungen aus Abschreibungsbeträgen“ ins Spiel. Obgleich ja bekannt ist, dass Abschreibungen nur auf dem Papier stattfinden, also keine tatsächlichen Zahlungsflüsse stattfinden, müssen Abschreibungen aber in der Kalkulation der Verkaufspreise berücksichtigt werden. Würde dies nicht erfolgen und man würde die Verkaufspreise knapp über oder gleich der Selbstkosten ansetzen, würde langfristig gesehen zu wenig Kapital erwirtschaftet um veraltete Anlage zu ersetzen.

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