Um ein Kraftfahrzeug anmelden zu können, ist der Nachweis einer KFZ-Versicherung zwingende Voraussetzung. Hierbei gibt es einige wichtige Merkmale, die man bei der Wahl der Versicherung dringend beachten sollte.
Haftpflicht – Teilkasko – Vollkasko
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden beim Unfallgegner auf, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden. Diese Versicherung ist zwingend erforderlich und kann beim Vertragsabschluss auch nicht abgewählt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Schäden am eigenen Fahrzeug von dieser Versicherung nicht abgedeckt werden. Hierfür wiederum wäre eine Kaskoversicherung erforderlich, die wahlweise zusätzlich gebucht werden kann.
Bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung wird außerdem häufig eine sogenannte „Mallorcapolice“ angeboten. Diese ist sinnvoll, wenn man vor hat, im Ausland per Mietwagen unterwegs zu sein und die vor Ort abgeschlossene Versicherung „aufpeppen“ möchte. Der Haken im Ausland kann nämlich eine zu geringe Deckungssumme sein. Letztere begrenzt die Schadenssumme, die im Falle eines Falles von der Versicherung übernommen wird – hat man Pech, ist diese Summe bei einem größeren Unfall erreicht und man ist gezwungen, die Restsumme aus eigener Tasche zu zahlen. Statistisch wahrscheinlich ist dieser Fall zwar nicht – aber wenn er eintritt, dann ist man froh diese Police mit abgeschlossen zu haben…
Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung bleibt nun noch die Möglichkeit, sich für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zu entscheiden. Eine Vollkaskoversicherung kann dann sinnvoll sein, wenn das eigene Fahrzeug noch nicht zu alt und somit noch einen nennenswerten Restwert hat und man sich gegen selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug versichern möchte.
Die Teilkaskoversicherung dagegen springt ein, wenn das Fahrzeug durch Tiere oder Naturgewalten beschädigt oder gestohlen wird. Häufig wird hier zwischen diversen Tierarten unterschieden, deren Schäden abgedeckt werden. Wer ein ruhiges Gewissen haben möchte, wählt hierbei „Tiere aller Art“.
Die Schadenfreiheitsklasse spiegelt im Prinzip die Zeit in Jahren wieder, die ein Versicherter unfallfrei unterwegs ist. Wer einen Schaden von der Versicherung regulieren (d.h. bezahlen) lässt, fällt in seiner Schadenfreiheitsklasse auf einen schlechteren Wert zurück – was sich in den Folgejahren wiederum auf die Höhe der Beiträge auswirkt. Ob man also einen vergleichsweise geringen Schaden wirklich bei der Versicherung einreicht (oder aus eigener Tasche zahlt) sollte man sich gut überlegen. Die Versicherungen geben hierzu übrigens Auskunft (dazu sind sie gesetzlich verpflichtet). Als Faustregel kann aber festhalten werden: bei Schäden im dreistelligen Bereich lohnt es sich meist eher, den Schaden ohne die Versicherung zu regeln, da die höheren Beiträge in den Folgejahren in Summe höher ausfallen, als der der eigentliche Unfallschaden.
Tipp für Pechvögel: die Option „grobe Fahrlässigkeit“ schließt Situationen ein, in denen der Fahrer besonders unvorsichtig gehandelt hat. Hierzu zählt zum Beispiel auch das Überfahren einer roten Ampel.
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