Lohnsteuer und Einkommensteuer werden oft verwechselt bzw. für identisch gehalten. Zeit für ein wenig Aufklärung:
Der Einkommensteuer unterliegt grundsätzlich erst mal jeder mit einem festen Wohnsitz in Deutschland. D.h. auch alle hier lebenden Studenten. Die Einkommensteuer entfällt auf das Gesamteinkommen einer Person, bei Studenten sind das meist Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (letzteres z.B. wenn man als Promoter „auf Gewerbeschein“ arbeitet).
Die Einkommensteuersätze sind dabei für alle gleich bzw. richten sich nach den gleichen Regeln. (Die Höhe des Einkommensteuersatzes ist immer abhängig von der Höhe des Einkommens. Ein Student mit 15.000 Euro zu versteuerndem Einkommen hat also den gleichen Steuersatz wie ein „normaler“ Arbeitnehmer mit 15.000 Euro oder ein Arzt mit 15.000).
Die Lohnsteuer ist keine zusätzliche Steuer sondern quasi eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Würde man keine Lohnsteuer zahlen, käme am Ende des Jahres ein Brief vom Finanzamt ins Haus, mit der Aufforderung die angefallene Einkommensteuer nachzuzahlen. Hier bestünde dann aber die Gefahr, dass nicht genügend Geld für die Steuer zurückgelegt wurde und man die Steuer zu diesem Zeitpunkt nicht aufbringen kann. Damit das nicht passiert, behält der Arbeitgeber jeden Monat die Lohnsteuer ein und führt diese direkt an das Finanzamt ab.
Da in den meisten Fällen jedoch etwas mehr Lohnsteuer einbehalten wird, als unterm Strich an Einkommensteuer anfallen würde, lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierbei wird verglichen wie viel Steuern gezahlt wurden und wie viel gezahlt hätten werden müssen. Die Differenz wird dann entsprechend erstattet.
Hinweis: Obiger Text dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar.
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