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Kalkulatorische Wagnisse

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Im Unternehmensalltag müssen zahlreiche Risiken berücksichtigt werden. Größere Schäden wie Brände oder Verkehrsunfälle werden in der Regel von Versicherungen abgedeckt. Hierbei kann es jedoch zu erheblichen Differenzen zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und tatsächlicher Schadenssumme kommen, da einige Schäden bzw. deren Folgekosten gemäß Vertragsbedingungen von der Regulierung ausgeschlossen werden. Auch kann es Situationen geben, in denen es bei Schäden in geringerer Höhe, nicht sinnvoll ist, den Schaden auch tatsächlich der Versicherung zur Regulierung vorzulegen, da dann gegebenenfalls die Risikoprämien für die Zukunft steigen. Dies kennt man auch im privaten Bereich, nämlich den Kfz-Versicherungen. Der zukünftige Aufwand durch eine höhere Schadenfreiheitsklasse übersteigt bei kleineren Schäden häufig die eigentlich Summe, die für den Schaden ausgezahlt wird.

Neben den „typischen“ Schäden, die ein Unternehmen immer im Hinterkopf haben muss – und die es im Idealfall gut versichert ist – gibt es zahlreiche weitere Risiken, die zum Teil mit hohen Aufwendungen in Verbindung stehen können. Obwohl es hierbei für den ein oder anderen Fall Versicherungsmöglichkeiten gibt, ist es häufig aus finanziellen Gründen nicht sinnvoll, diese auch zu nutzen, da Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhöhe und Versicherungsprämie (Beiträge) in einem ungünstigen Verhältnis stehen.

Das Unternehmen plant als statt bzw. zusätzlich zu den anfallenden Versicherungsprämien, Kosten für Risiken ein, die nicht versichert sind. In der Kosten-Leistungs-Rechnung werden diese Kosten dann als kalkulatorische Wagnisse berücksichtigt, die man wie folgt kategorisieren kann:

Beständewagnisse beziehen sich auf die Vorräte (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe). Hierbei kann es zu Schwund, Verderb oder auch Diebstahl kommen. Zusätzlich besteht in manchen Fällen die Gefahr der Überalterung durch technischen Fortschritt. Dann etwa, wenn neue Produktionsverfahren entwickelt und etabliert werden, die das gelagerte Material überflüssig machen.

Anlagenwagnisse beziehen sich auf Investitionen, häufig auf angeschaffte Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierbei kann es zu Beschädigungen kommen, die von Versicherungen nicht abgedeckt und von eventuell vorhandener Garantie oder Gewährleistung nicht erfasst werden (Kaffee im Kopierer, Bedienfehler, etc). Aber auch unabhängig von Unglücksfällen, kann es hier zu Überalterung durch technischen Fortschritt kommen, wenn neue Verfahren entwickelt werden, welche das Investitionsgut überflüssig machen.

Weitere Wagnisse werden im Bereich der Fertigung und Vertrieb einkalkuliert. Zu beachten ist aber, dass das allgemeine, unternehmerische Wagnis, also zum Beispiel der Verlauf der Konjunktur oder der Inflation, im Rahmen der kalkulatorischen Wagnisse nicht berücksichtigt wird.

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