Wenn man sein Studium abgeschlossen hat und das Referendariat antritt, wird man bekanntlich verbeamtet (wenn auch nur auf Zeit). Zu diesem Zeitpunkt hat man die Wahl, auf welche Art man sich krankenversichern möchte.
Im Prinzip gibt es da nur 3 Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Beihilfeversicherung oder gar keine Versicherung (was eigentlich gar keine Möglichkeit ist). Der Reihe nach:
Entscheidet man sich für die gesetzliche Krankenversicherung, zahlt man fortan ca. 15% seines Monatseinkommens. Bei Referendaren entspricht dies ca. 150 Euro. Als fertiger Lehrer mit höhrerem Gehalt dementsprechend dann mehr. Versichert man sich nicht gesetzlich, so kommt das Land für einen gewissen Teil der Krankheitsosten (nicht Versicherungsbeiträgen!) auf. Dieser Anteil liegt, je nach persönlicher Situation, bei 50% bis 80%. Auf den übrigen Kosten bleibt man sitzen und da dies sehr schnell ins Geld gehen kann, sollte man ein Beihilfeversicherung abschließen.
Diese übernimmt dann den übrigen Teil der Kosten, welche das Land nicht übernommen hat. Die Kosten für die Beiträge zu dieser Beihilfeversicherung übernimmt das Land jedoch nicht! Um hier gleich mal eines der größten Irrtümer aus dem Weg zu räumen… Allerdings liege die Beiträge zu den Beihilfeversicherung fast immer weit unter dem, was man in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würde. Je nach Tarif und Alter kommt man hier lediglich auf einen mittleren bis höheren zweistelligen Betrag. Folglich spart man mit der Beihilfeversicherung vom ersten Tag an meist eine erhebliche Menge Geld.
Variante drei ist aufgrund der Kankenversicherungspflicht eigentlich keine wirkliche Möglichkeit. Die Empfehlung geht also folglich in Richtung Beihilfeversicherung. Einige Punkte sollte man hierbei jedoch beachten:
Anders als bei gesetzlich Krankenversicherten, erhalten Beihilfeversicherte Rechnungen von Ärzten und Krankenhäusern, die sie bezahlen müssen. Bei kleineren Beträgen muss man in Vorleistung treten, d.h. Rechnung bezahlen und dann anschließend den Betrag von der Versicherung erstatten lassen. Eine nervige Angelegenheit, die vor allem dann problematisch werden kann, wenn man ständig den Dispokredit ausreizt und Vorleistungen von 100 Euro schon zum Problem werden können.
Bei hohen Rechnungen allerdings (z.B. Operationen) braucht man nicht in Vorleistungen zu treten. Hier wendet man sich direkt an die Versicherung. Man muss also bei einer bevorstehenden Operation keinen Kredit aufnehmen!
Des Weiteren gibt es keine kostenfreie “Familienversicherung” wie man sie aus der gesetzlichen Krankenkasse kennt. D.h. wer kinderreich ist, muss jedes seiner Kinder einzeln versichern. Hier sollte man unbedingt mal den Taschenrechner zu Rate ziehen und überlegen was sinnvoller ist. In den meisten Fällen lohnt sich hier aber trotzdem noch eine Beihilfeversicherung, da Kinder in der privaten Krankenversicherung meist sehr günstig unterkommen.
Womit man beim dritten Punkt wäre, dem Alter. In privaten Krankenversicherungen (also auch der Beihilfeversicherung) steigen die Monatsbeiträge mit dem Alter und sinken auch wenn es in die Pension geht nicht wieder ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht so. Dort zahlt man den üblichen Prozentsatz vom Monatseinkommen…
Diese Informationen stellen lediglich einen laienhaften Überblick über die Versicherungsmöglichkeiten dar und stellen keine Beratung dar! Es wird unbedingt dazu geraten, sich rechtzeitig fachmännisch beraten zu lassen.
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