Dass ein Studium nicht ganz billig ist, darüber braucht man nicht lange diskutieren – auch wenn die „Studienbeiträge“ an den meisten Universitäten mittlerweile Geschichte sind.
Da nicht jeder in den Genuss eines gut bezahlten Studentenjobs kommt, bzw. solch einem zugunsten des Studiums nicht mit Übereifer nachgeht, fehlt es nicht selten am Kleingeld. Ein Glück, dass es den KfW Studienkredit gibt…
Wenn man den Studienkredit beantragt, kann man zwischen monatlichen Beträgen zwischen 100 bis 650 Euro wählen. (Ändern kann man die Beträge alle 6 Monate) Das ganze kann man insgesamt für 14 Semester laufen lassen und sich so quasi das gesamt Studium finanzieren. Der Haken im Vergleich zum BAFÖG ist jedoch, dass man das erhaltene Geld zu 100% nebst Zinsen zurückzahlen muss. Geschenkt gibt es also nichts.
Den Zinsen sollte man hierbei jedoch besondere Beachtung schenken. Wer den Studienkredit tatsächlich ein ganzes Studium lang bezieht, häuft schnell eine fünfstellige Summe an Schulden an. Der Zins für den KfW Kredit ist obendrein noch variabel, d.h. er ist für die gesamte Laufzeit nicht fix. Aktuell (November 2020) steht dieser allerdings bei 0,00 p.a. was im Vergleich zu Krediten von Privatbanken noch natürlich extrem günstig ist. Allerdings kann sich der Zins abhängig vom EURIBOR bis zu einem Höchstzinssatz von 8,48% p.a. steigern und somit auch recht teuer werden. Auch wenn das mit Blick auf die Niedrigzinspolitik der EZB in naher Zukunft unwahrscheinlich ist.
Von Vorteil ist allerdings die außergewöhnlich lange Tilgungsfrist: Anders als die Banken aus dem privaten Sektor, räumt die KfW Bank bis zu 25 Jahre Tilgungsfrist ein. D.h. selbst wer nach dem Studium nicht sofort in Lohn und Brot steht, ist nicht gleich überschuldet. Verpflichtet so lange zu zahlen, ist man jedoch nicht. Eine außerplanmäßige Rückzahlung ist jederzeit möglich.
Beantragen kann den KfW-Studienkredit im Prinzip jeder Student. Einige Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein. Zum einen die Altersgrenze: zu Beginn der Förderung darf man höchstens 34 Jahre alt sein. Wer älter ist, kann den Studienkredit nicht mehr beziehen. Auch die Fachsemesteranzahl ist begrenzt: den Studienkredit kann man maximal bis zum 14. Fachsemester beziehen. Danach ist Feierabend. Beantragen muss den Kredit allerdings spätestens bis zum 10. Semester. Wer schon im 11. Semester ist, hat ebenfalls Pech gehabt…
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